Wer gegen das Wohnsitzprinzip verstößt oder im EU-Ausland keine reguläre Fahrerlaubnisprüfung ablegt und trotzdem einen Führerschein erwirbt und in Deutschland benutzt, macht sich strafbar. Soll allerdings ein Pkw von einem Ort zum anderen geschleppt werden, ohne dass ein Notfall vorliegt, ist nach den alten fileührerscheinklassen die Klasse